Wenn man sich seit wenigen Wochen Stellenanzeigen in Zeitungen und dem Internet anschaut, so wird man hier eine Veränderung feststellen können. Wo früher neben ein „M“und „W“ für Männlich und Weiblich stand, befindet sich jetzt mit dem „D“ noch einen zusätzlichen Buchstaben. Doch was bedeutet es in den Stellenanzeigen?
Das Dritte Geschlecht
Jeder Mensch wird mit einem weiblichen oder einem männlichen Geschlecht geboren. Doch es gibt es Menschen, die haben zwar eindeutige Merkmale eines Geschlechts, fühlen sich aber weder ihrem Geschlecht, noch einem anderen Geschlecht zugehörig. Bisher war die Rechtslage in Deutschland so, dass diese Menschen sich für ein Geschlecht entscheiden mussten. Das hat sich im November 2017 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht geändert. Denn hier wurde erstmals festgestellt, es muss auch ein drittes Geschlecht für Menschen geben, die sich weder weiblich oder männlich fühlen. Diese Vorgabe die vom Bundesverfassungsgericht gemacht wurde, hat der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber in einem Gesetz aufgenommen und 2018 entschieden. Mit Jahresbeginn 2019 gibt es einen zusätzlichen Geschlechtseintrag mit dem Buchstaben „D“, der für „divers“ gilt. Wobei es auch andere Kennzeichnungsmerkmale anstelle vom „D“ gibt, so zum Beispiel das „x“ oder einfach „andere“. Wenngleich es diese zusätzlichen Kennzeichnungsmerkmale gibt, ist das amtliche Geschlecht „D“ und divers.
Änderung vom Geschlecht beim Standesamt
Wer sich jetzt nicht als Mann oder Frau fühlt, der kann zukünftig beim Standesamt sich das dritte Geschlecht eintragen lassen. Sicherlich werden sich einige Leser fragen, braucht man das tatsächlich? Wer jetzt glaubt hier geht es nur um eine kleine Personengruppe in unserer Gesellschaft, der täuscht sich. Alleine in Deutschland gibt es rund 160 000 intergeschlechtliche Menschen, die bisher kein eigenes Geschlecht hatten. Aufgrund dem Umstand das es jetzt in Deutschland das gesetzlich definierte dritte Geschlecht gibt, ergeben sich auch gesetzliche Änderungen. Eine solche Änderungen kann man in den bereits erwähnten Stellenanzeigen sehen, wo zukünftig nicht nur männliche und weibliche Bewerber ansprechen, sondern auch Bewerber mit „divers“. Würde man das bei den Stellenanzeigen nicht machen, würde man als Unternehmen Gefahr laufen sich einer Diskriminierung schuldig zu machen.
Weitreichende Folgen hat das dritte Geschlecht
Im Übrigen diese Änderungen machen sich nicht nur bei den Stellenanzeigen bemerkbar, sondern generell im Arbeitsrecht. So müssen in Betrieben nicht nur Toiletten für Männer und Frauen geben, sondern zukünftig auch für divers. Gleiches gilt auch bei Betriebsratswahlen, bei der sprachlichen Ansprache und in vielen anderen Bereichen. Diese Veränderungen werden sich nicht nur auf die Unternehmen beschränken, sondern sich generell auf die Gesellschaft auswirken.
Wenn Sie künftig Büro Jobs suchen, werden Sie immer öfter auf diese Bezeichnung stoßen.